Arbeitsstunden Regelung

Generell wird wir von jedem aktiven Mitglied erwartet 10h im laufenden Jahr Arbeitsstunden zu erbringen.

Wer als aktives Mitglied nicht die 10 Arbeitsstunden erbracht hat wird mit jeder fehlenden Stunde mit jeweils 10€ zur Kasse gebeten.

Bei Neumitgliedern wird das Thema gesondert betrachtet. Denn, wenn man erst spät im Jahr neu dazu kommt ist es fast unmöglich die Arbeitsstunden zu leisten.

Im Folgejahr gilt auch hier die Regelung mit 10 Arbeitsstunden.

Ein Link zum aktuellen Stand der geleisteten Stunden kann auf Anfrage beim Vorstand angefragt werden. Sollte hier etwas nicht stimmen, setzt euch bitte mit mir, Justus oder Ralf in Verbindung.

Diese Liste wird zur Bewertung und Umsetzung herangezogen, nur diese hat Gültigkeit.

Hier der Auszug aus der Mitgliederversammlung:

In der Mitgliederversammlung am 10.01.2020 wurde dem Antrag, dass Pflichtarbeitsstunden für alle aktiven Fahrer ab dem 18. Lebensjahr, eingeführt werden, mehrheitlich zugestimmt.

Es gilt also folgende Regelung:

Jeder aktiver Fahrer, der vereinseigene Strecken benutzt, hat in jedem Kalenderjahr zehn Pflichtarbeitsstunden, entweder persönlich oder von einer Vertretung, zu erbringen. Zusätzlich ist an mind. einer Wettbewerbsveranstaltung „Dienst“ zu leisten, der nicht auf die zehn Std. angerechnet wird.

Anrechnungsvorschläge:

Strecken Auf- und Abbau in der Halle          insgesamt 4 Std, aufgeteilt auf alle Helfer

Strecken Auf- und Abbau Außengelände     insgesamt 2 Std, aufgeteilt auf alle Helfer

Küchendienst, Ausschank pro Veranstaltungstag je nach Arbeitseinsatz, aber max. 6 Std.

Zeitnahme, technische Abnahme pro Veranstaltungstag je nach Arbeitseinsatz, aber max. 6 Std

Allgemeine Arbeitseinsätze z.B. auf dem Außengelände (Baumaßnahmen, Pflegearbeiten, wie Rasenmähen, Heckenschneiden usw. werden mit der Hälfte der erbrachten Arbeitsleistung angerechnet.

Alle Leistungen sind auf einem Nachweisblatt zu dokumentieren.

Nicht angerechnet werden z.B.: Strecken Auf- und Abbau zu Trainingszwecken

Für den nicht geleisteten Arbeitseinsatz an einer Wettbewerbsveranstaltung werden 4 Stunden zusätzlich zu den 10 Std. gewertet  und  für jede von den Pflichtstunden nicht geleistete Stunde ist ein Betrag in Höhe von 10,00 € in die Vereinskasse zu zahlen.

Diese Einnahmen werden gesondert erfasst und als Aufwandsentschädigung, auf die Mitglieder verteilt, die mehr als die Sollstunden geleistet haben.