Arbeitsstundenregelung Modellfreunde Rheinhessen/Pfalz e.V.
Ein aktives Mitglied ist verpflichtet mindestens 10 Arbeitsstunden im Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) zu leisten.
Die Arbeitsstunden können über Arbeitseinsätze, eigenverantwortliche Tätigkeiten und Veranstaltungen abgeleistet werden.
Die Stunden werden proaktiv von dem Mitglied, innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach den geleisteten Arbeiten, an den Vorstand gemeldet.
Dies soll per Mail an vorstand@mfr-morschheim.de oder per WhatsApp an den Vorstand geschehen.
Nur ordentlich und innerhalb der Frist gemeldete Arbeitsstunden werden erfasst.
Hierzu muss die Tätigkeit, die Dauer, Ort und Datum bei der Meldung enthalten sein.
Die bereits geleisteten Arbeitsstunden können jederzeit beim Vorstand erfragt werden. (Anmerk: 11/25: Aufgrund von datenschutzrestlichen Gründen darf die Liste nicht öffentlich zugänglich sein)
Eintragungen dürfen nur von Vorstandsmitgliedern getätigt werden. Sollten nicht die mindestens geforderten Arbeitsstunden innerhalb des Kalenderjahres von einem aktiven Vereinsmitglied geleistet werden, wird die fehlende Anzahl Arbeitsstunden mit 10 € multipliziert und bei der nächsten Abbuchung des Mitgliedsbeitrags mit eingezogen.
Sollte ein Mitglied den Verein zum Ende eines Jahres verlassen (ordentliche Kündigung), wird auch hier noch die Differenz, der noch im Zugehörigkeitsjahr nicht geleisteten Arbeitsstunden zur Abrechnung gebracht.
Beispiel:
Geleistet: 5,5 h
Fehlend: 4,5 h
4,5 h * 10 € = 45 € Aktives und passives Mitglied:
Zu Beginn des Kalenderjahres (01.01.) wird jedes Mitglied (ausgenommen Fördermitglieder und Ehrenmitglieder) als aktives Mitglied betrachtet und hat die geforderten Arbeitsstunden zu leisten.
Bis zum 31.01. hat jedes Vereinsmitglied das Recht, sich für das aktuelle Kalenderjahr auf passives Mitglied setzen zu lassen und ist somit von den Arbeitsstunden befreit.
Der Status passiv wechselt sofort zu aktiv, wenn eine vereinseigene Sache benutzt wird (Streckennutzung, Leihgabe, …).
Sollte dies auch erst spät im Jahr der Fall sein, ist trotzdem der volle Arbeitsumfang von 10 Stunden zu erbringen.
Gültig ab 28.03.2025