Arbeitsstundenregelung Modellfreunde Rheinhessen/Pfalz e.V.
Ein aktives Mitglied ist verpflichtet mindestens 10 Arbeitsstunden im Kalenderjahr (01.01. – 31.12.) zu leisten.
Die Arbeitsstunden können über Arbeitseinsätze, eigenverantwortliche Tätigkeiten und Veranstaltungen abgeleistet werden.
Die Stunden werden proaktiv von dem Mitglied, innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach den geleisteten Arbeiten, an den Vorstand gemeldet.
Dies soll per Mail an vorstand@mfr-morschheim.de oder per WhatsApp an den Vorstand geschehen. Dabei ist der einfachste Weg per WhatsApp. Hier aber bitte beachten, dass in diesem Fall die Nennung öffentlich (innerhalb der Club Gruppe) einsehbar ist. Wer Bedenken hat kann natürlich weiterhin den Weg per Mail verwenden.
Nur ordentlich und innerhalb der Frist gemeldete Arbeitsstunden werden erfasst.
Hierzu muss die Tätigkeit, die Dauer, Ort und Datum bei der Meldung enthalten sein.
Die bereits geleisteten Arbeitsstunden können jederzeit beim Vorstand erfragt werden. (Anmerk: 11/25: Aufgrund von datenschutzrestlichen Gründen darf die Liste nicht öffentlich zugänglich sein)
Eintragungen dürfen nur von Vorstandsmitgliedern getätigt werden. Sollten nicht die mindestens geforderten Arbeitsstunden innerhalb des Kalenderjahres von einem aktiven Vereinsmitglied geleistet werden, wird die fehlende Anzahl Arbeitsstunden mit 10 € multipliziert und bei der nächsten Abbuchung des Mitgliedsbeitrags mit eingezogen.
Sollte ein Mitglied den Verein zum Ende eines Jahres verlassen (ordentliche Kündigung), wird auch hier noch die Differenz, der noch im Zugehörigkeitsjahr nicht geleisteten Arbeitsstunden zur Abrechnung gebracht.
Beispiel:
Geleistet: 5,5 h
Fehlend: 4,5 h
4,5 h * 10 € = 45 € Aktives und passives Mitglied
Folgende Arbeiten/Sachleistungen werden wie folgt bewertet:
* Pflege, Renovierung des Offroad Außenbereichs. Jede dabei geleistet Stunde wird angerechnet
* Auf/Abbau Onroad: Für den Auf und Abbau werden jeweils 0.5h angerechnet.
* Kuchenspende: Hier rechnen wir 1h an
* Bei Rennveranstaltungen: Küche, Kasse etc. wird voll angerechnet.
Zu Beginn des Kalenderjahres (01.01.) wird jedes Mitglied (ausgenommen Fördermitglieder und Ehrenmitglieder) als aktives Mitglied betrachtet und hat die geforderten Arbeitsstunden zu leisten.
Bis zum 31.01. hat jedes Vereinsmitglied das Recht, sich für das aktuelle Kalenderjahr auf passives Mitglied setzen zu lassen und ist somit von den Arbeitsstunden befreit.
Der Status passiv wechselt sofort zu aktiv, wenn eine vereinseigene Einrichtung benutzt wird (Streckennutzung, Leihgabe, …).
Sollte dies auch erst spät im Jahr der Fall sein, ist trotzdem der volle Arbeitsumfang von 10 Stunden zu erbringen.
Gültig ab 28.03.2025
Änderung am 05.04,2026 JSC: WA Hinweis Datenschutz, Beispiele für Arbeitsstunden aufgelistet.